Lockerung der COVID-19 Bestimmungen an Schulen

Mit dem Start der dritten Etappe zum Hochfahren des Schulsystems ab 3. Juni 2020 werden die Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 vereinfacht und gleichzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten am Schulstandort erweitert.

Grundsätze für den Schulbetrieb

Die Grundsätze für den Schulbetrieb bis zum Ende des Schuljahres lauten:

  1. Der Schichtbetrieb zur Verdünnung der Schülerzahlen wird fortgesetzt.
  2. Die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden.
  3. Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten:
  • Abstand halten. Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
  • Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen.
  • Regelmäßig Lüften. Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.
  • Reinigung. Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und tägliche Reinigung.

 

Was ist neu ab 3. Juni?

  1. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt
  2. Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden.
  3. Bewegung und Sport können freiwillig angeboten Die Entscheidung, ob und in welcher Form das freiwillige Angebot geschaffen wird, sollte bis zum 15. Juni an jedem Standort erfolgt sein. 

Die Bewegungseinheiten können als Ergänzungsunterricht organisiert und am Nachmittag an den regulären Unterricht angehängt werden. Die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig, da der Pflichtgegenstand Bewegung und Sport weiterhin ausgesetzt ist.

Auch eine klassen- und schulstufenübergreifende Organisation des Ergänzungsunterrichts ist möglich. Bei der Organisation muss auf die räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten am Standort Rücksicht genommen werden. Die Vormittagsbetreuung an den unterrichtsfreien Tagen hat weiterhin Vorrang.

Auch bei der Sportausübung an den Schulen müssen die Vorschriften des Hygienehandbuchs und die vom Gesundheitsministerium für den Breitensport verordneten Präventionsmaßnahmen eingehalten werden.

  1. Singen in der Gruppe ist wieder gestattet Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen wieder generell erlaubt. Auf die Hygienevorschriften ist Rücksicht zu nehmen.